Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1. Geltung der Bedingungen
(1) Die F&R Internet Agentur erbringt ihre Leistungen und Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen können nur schriftlich vereinbart werden.
(3) Mitarbeiter von F&R sind nicht bevollmächtigt, Nebenabreden oder Zusicherungen, die über den jeweiligen Vertrag einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, zu vereinbaren.
2. Zustandekommen und Kündigung
(1) Der individuelle Kundenvertrag tritt mit der beiderseitigen Unterzeichnung in Kraft.
(2) Ein Vertrag über eine Serverbenutzung für Homepages des Kunden läuft 6 Monaten ab dem Tag, an dem die Kundendaten auf dem Server verfügbar sind. Das Vertragsverhältnis wird jeweils automatisch um weitere 6 Monate verlängert, wenn nicht spätestens 2 Monate vor Ablauf der jeweiligen Nutzungsperiode dem anderen Vertragspartner eine schriftliche Kündigung zugeht.
(3) Ein Vertrag über Werbebanner des Kunden auf dem Server läuft für die jeweils vereinbarte Zeitspanne.
3. Leistungsumfang
(1) F&R ermöglicht dem Kunden, dessen Informationen auf dem Internet verfügbar zu machen und Rückmeldungen über das Internet zu erhalten. F&R bietet die hierzu nötige Beratung und Programmierung. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis des individuell abgeschlossenen Kundenvertrags. F&R behält alle Rechte an den von ihr erstellten Programmen und Web-Seiten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
(2) F&R kann entgeltfreie Leistungen und Dienste jederzeit - mit Vorankündigung - einstellen oder gebührenpflichtig weiter anbieten. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
(3) F&R bietet seine Dienste 24 Stunden pro Tag an 7 Tagen in der Woche an. Erforderliche Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. F&R wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten so schnell wie möglich beseitigen.
(4) Bei Leistungs- und Lieferverzögerungen, die F&R nicht zu vertreten hat, muß F&R ihre Leistungen und Lieferungen erst nach Fortfall der Behinderung zzgl. einer angemessenen Frist erbringen. F&R bemüht sich, diese Frist möglichst kurz zu halten.
4. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von F&R sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet:
Spacer 1. F&R binnen eines Monates über etwaige Änderungen in den Voraussetzungen zu der Tarifordnung in Kenntnis zu setzen,
2. die F&R Dienste nicht mißbräuchlich oder rechtswidrig zu nutzen sowie bei der Nutzung der F&R Dienste die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit dies gegenwärtig oder künftig erforderlich sein sollte. In diesem Kontext sei besonders auf die wettbewerbs- und presserechtlichen Bestimmungen hingewiesen. Insbesondere sind jugendgefährdende, volksverhetzende, verleumderische, beleidigende, sachlich unrichtige oder wettbewerbsrechtlich unlautere Veröffentlichungen auf den Servern der F&R zu unterlassen. F&R ist nicht verpflichtet, die Zulässigkeit der vom Kunden gelieferten Daten zu prüfen,
3. die Grundsätzen des Datenschutzes zu befolgen,
4. der F&R alle erkennbaren Mängel und Schäden unverzüglich zu melden und den Mitarbeitern von F&R, eine Feststellung und Beseitigung der Störungen zu ermöglichen.
(2) Der Kunde haftet für alle Schäden, die F&R dadurch entstehen, daß der Kunde die F&R Dienste mißbräuchlich oder rechtswidrig verwendet oder seinen sonstigen Pflichten nicht nachkommt. Dies gilt unabhängig davon, ob F&R die Zulässigkeit der vom Kunden gelieferten Daten geprüft hat.
(3) Verstößt der Kunde gegen die Pflichten aus Absatz 1.2 oder 1.3, kann F&R das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In diesem Fall zahlt der Kunde als Schadensersatz an F&R den Betrag, den er als festes Entgelt zahlen müßte, wenn der Vertrag bis zu dem Tag fortgesetzt würde, an dem er bei Erklärung der nächstmöglichen ordentlichen Kündigung enden würde. Kann der Kunde nachweisen, daß der im konkreten Fall angemessene Betrag (Paragraph 10 Nr. 7 AGBG) wesentlich niedriger ist als diese Pauschale, so hat er nur diesen Betrag zu bezahlen. Der Schadensersatzanspruch wird mit Zugang der außerordentlichen Kündigung fällig.
5. Nutzung durch Dritte
Eine Nutzung der Leistungen und Dienste der F&R durch Dritte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, daß F&R die Nutzung durch Dritte gestattet. Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht, kann F&R das Vertragsverhältnis nach erfolgloser Abmahnung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. 4. Abs. 3, Sätze 2-4 gelten entsprechend.
6. Zahlungsbedingungen
(1) F&R stellt dem Kunden die im individuellen Kundenvertrag nebst Anlagen vereinbarten Leistungen zu den in den Anlagen genannten Tarifen und Gebühren in Rechnung. Die Rechnung wird grundsätzlich quartalsweise zu Beginn eines Quartals gestellt; beginnt der Vertrag im Laufe eines Quartals, so wird die erste Rechnung zu Beginn des auf den Vertragsbeginn folgenden Monats gestellt. Der Rechnungsbetrag muß spätestens am 15. des Monats der Rechnungsstellung auf einem Konto der F&R gutgeschrieben sein.
(2) Die vereinbarten festen Entgelte sind im voraus zu zahlen. Gebühren für Teile eines Kalendermonats werden pro Tag mit 1/30 des Monatsentgelts berechnet.
(3) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable Entgelte (z.B. IP-Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. F&R läßt dem Kunden die Nutzungsnachweise in geeigneter Form zukommen.
(4) Während eines Zahlungsverzugs des Kunden kann F&R Zinsen von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ohne besonderen Nachweis als Entschädigung verlangen. F&R behält sich vor, weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzuges geltend zu machen. Ist der Kunde mehr als zwei Monate mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug, kann F&R den Vertrag fristlos kündigen. 4. Abs. 3, Sätze 2-4 gelten entsprechend.
(5) Gegen Ansprüche der F&R kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen, es sei denn, das Aufrechnungsverbot würde die Durchsetzung der Gegenforderung vereiteln. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
7. Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Falls nicht schriftlich anders vereinbart, gelten die F&R vom Kunden unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
(2) Der Kunde wird hiermit gemäß Paragraph 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, daß F&R seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
(3) Wenn sich F&R Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist F&R berechtigt, diesem Dritten die Teilnehmerdaten weiterzugeben, sofern dies erforderlich ist.
(4) F&R hält alle mit der Abwicklung des Vertrages beauftragten Personen dazu an, die jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen zu beachten.
8. Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) F&R haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer Gesellschafter und Erfüllungsgehilfen. Insbesondere hat F&R Verzögerungen oder die Unmöglichkeit von Lieferungen oder Leistungen nicht zu vertreten, wenn diese auf Arbeitskampf, behördliche Anordnung, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber oder Störungen im Bereich der Dienste von TELEKOM, Universitätsrechenzentrum Freiburg und BELWUE beruhen. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt. F&R haftet nicht für Schäden, die Dritten entstehen.
(2) F&R haftet nicht für einen Datenverlust des Kunden, es sei denn, daß dieser Verlust durch regelmäßige - im kaufmännischen Geschäftsverkehr tägliche - Sicherung der Daten in maschinenlesbarer Form nicht hätte vermieden werden können. F&R haftet nicht für Schäden, die durch sonstige Fehlleistungen der von F&R erstellten Programme oder Webseiten entstanden sind und die durch regelmäßige, zeitnahe Überprüfungen der bearbeiteten Vorgänge hätten vermieden werden können. Soweit vertragliche Schadensersatzansprüche nicht nach den gesetzlichen Vorschriften früher verjähren, verjähren sie spätestens 2 Jahre nach Erbringung der mangelhaften Leistung.
(3) F&R haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen. Sie garantiert weder deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch deren Freiheit von Rechten Dritter. F&R haftet nicht für Schäden, die durch rechtswidrige Handlungen anderer Kunden von F&R eintreten.
(4) Bei Ausfall von Netzdiensten wegen einer Störung, die außerhalb des Verantwortungsbereiches von F&R liegt, erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Bei Ausfall von Diensten, die auf einer anderen Störung beruhen, werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn sich die Ausfallzeit über mehr als einen Tag erstreckt.
(5) Die Gewährleistung für Programme und Web-Seiten, die F&R für den Kunden erstellt, erfolgt nach Wahl von F&R durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bleiben Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolglos, kann der Kunde verlangen, daß das für die Programmierarbeiten vereinbarte Entgelt herabgesetzt wird oder der Vertrag in diesem Punkt rückgängig gemacht wird. Für Programme oder Webseiten, die geändert, erweitert oder beschädigt wurden, wird keine Gewähr übernommen, es sei denn, daß die Änderung, Erweiterung oder Beschädigung für den Mangel nicht ursächlich war.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Freiburg i.Br. Diese Klausel gilt für Nichtkaufleute nur dann, wenn sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben.



© Dr. D. Schmiegel und F & R Internet Agentur